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Umbettung von Tieren
Seit dem Jahre 2001 ist es in Hessen erlaubt, seine Tiere auf dem eigenen Grundstück (auch Garten) zu bestatten. Wir übernehmen für Sie die Umbettung Ihres verstorbenen Lieblings vom Tierfriedhof zur Wiederbeisetzung in Ihrem Privatbereich. Auch umzugsbedingte Umbettung.
Erprobtes Fallbeispiel:
- Katze, 5 Jahre auf Tierfriedhof beerdigt. Ausgrabung des Skelettes (Fund: 95% des Skelettes), Zusammenlegung dessen in ein adäquates Gefäß/Sarg, Überführung und anschließende Wiederbeisetzung.
Kosten: ab 300,00 €. |
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